Utopia Image

Kein Weihnachtsgeld wegen Energiekrise: Ist das erlaubt?

Weihnachtsgeld gestrichen wegen Energiekrise: Ist das erlaubt?
Foto: CC0 Public Domain Unsplash/ S&B Vonlanthen

Die Energiekrise bedroht viele Unternehmen. Kann sie dazu führen, dass es dieses Jahr kein Weihnachtsgeld gibt? Expert:innen raten, die eigenen Ansprüche genau zu prüfen – und notfalls das eigene Recht einzuklagen.

Kurz vor der Weihnachtszeit freuen sich viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland über ihr 13. Gehalt. Allerdings macht dieses Jahr die Energiekrise vielen Unternehmen zu schaffen. Die Gas- und Strompreise steigen, über einen Notfallplan verfügt einer Befragung zufolge nur ein Drittel der Unternehmen. Dürfen Arbeitgeber:innen die Zahlung des Weihnachtsgeldes aussetzen, um Kosten zu sparen? Das Magazin der Arbeitnehmerkammer Bremen klärt auf.

Wann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht

Nicht jede:r hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilt, erhielten 2021 nur 52 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Deutschland die Jahressonderzahlung. Sollten Unternehmen das Geld nicht wie erwartet überweisen, rät die Arbeitnehmerkammer Bremen, den eigenen Anspruch zu prüfen. Arbeitgeber:innen sind demnach verpflichtet, Weihnachtsgeld zu bezahlen, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist, aus Betriebsvereinbarungen hervorgeht, im Tarifvertrag steht oder bei betrieblicher Übung.

Betriebliche Übung bedeutet: Wenn Chef:innen allen ihren Mitarbeiter:innen mindestens drei Jahre in Folge ein 13. Gehalt ohne Vorbehalt auszahlen, dann kann daraus ein vertraglicher Anspruch erwachsen.

Wurde das Weihnachtsgeld in der Vergangenheit freiwillig, beziehungsweise flexibel gezahlt, so besteht kein Anspruch und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Zahlung verweigern, betont die Arbeitnehmerkammer Bremen. Allerdings haben Unternehmen nur einen kleinen Spielraum, wenn es darum geht, überhaupt Weihnachtsgeld unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit zu zahlen. „[H]äufig sind entsprechende Vereinbarungen unwirksam“, erklärt die Kammer.

Trotz Anspruch kein Weihnachtsgeld? Was Betroffene tun können

Das Unternehmen hat kein Weihnachtsgeld überwiesen, obwohl ein Anspruch besteht? Dann können sich Betroffene an das zuständige Arbeitsgericht wenden und ihr Recht einklagen. Allerdings gilt es, Verjährungsfristen sowie eventuell arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten, mahnt die Arbeitnehmerkammer Bremen.

Wer keinen Rechtsstreit beginnen will, kann auf die Arbeitgeber:innen zugehen und sich mit ihnen einigen, das Geld zu einem späteren Zeitpunkt auszuzahlen.

Weihnachtsgeld nur für bestimmte Mitarbeiter:innen?

Arbeitgeber:innen müssen eine ganze Reihe an Dingen beachten, wenn es ums Weihnachtsgeld geht. Unter anderem müssen sie die Mitarbeiter:innen eigentlich gleichbehandeln. „Eine Differenzierung aus sachlichen Gründen ist zulässig“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, gegenüber ntv. Dass nur bestimmte Mitarbeiter:innen Weihnachtsgeld erhalten oder einige mehr als andere, ist also Möglich, muss aber begründet sein. Wer in Teilzeit arbeitet, hat gegebenenfalls anteilige Ansprüche auf ein 13. Gehalt.

** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.

Gefällt dir dieser Beitrag?

Vielen Dank für deine Stimme!

Verwandte Themen: