Utopia Image

Umstrittene Taxonomie: EU-Parlament stimmt grünem Label für Atomkraft und Gas zu

Frankreich, Straßburg: Abgeordnete des Europäischen Parlaments sitzen während einer Abstimmungssitzung im Plenarsaal des Europäischen Parlaments.
Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Sollten Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich eingestuft werden können? Lange wurde über diese Frage diskutiert. Nun hat das EU-Parlament entschieden, die Gegner:innen eines grünen Labels für Atom und Gas scheitern.

In der EU werden Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke aller Voraussicht nach als klimafreundlich eingestuft werden können. Im Europaparlament gelang es Gegnern:innen am Mittwoch nicht, entsprechende Pläne mit einer Abstimmung zu stoppen.

Statt der erforderlichen 353 Abgeordneten votierten im Plenum in Straßburg lediglich 278 gegen den Rechtsakt zur sogenannten Taxonomie.

Die sogenannte Taxonomie der EU ist ein Klassifikationssystem, das private Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken und so den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen soll.

Für Unternehmen ist die Taxonomie relevant, weil sie die Investitionsentscheidungen von Anlegern beeinflussen und damit zum Beispiel Auswirkungen auf Finanzierungskosten von Projekten haben könnte. Investor:innen sollen zudem in die Lage versetzt werden, Investitionen in klimaschädliche Wirtschaftsbereiche zu vermeiden.

Druck einiger EU-Mitgliedstaaten

In einem ersten Schritt wurde bereits im vergangenen Jahr entschieden, die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Zudem wurden Kriterien für zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche festgelegt. Sie regeln beispielsweise, dass der Personen- und Güterzugverkehr ohne direkte CO2-Abgasemissionen als klimafreundlich eingestuft werden kann.

Unter dem Druck einiger Mitgliedstaaten schlug die für Gesetzesvorschläge zuständige EU-Kommission dann Ende vergangenen Jahres zusätzlich vor, auch Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich einzustufen. Dem stimmte das EU-Parlament nun zu.

Eine entscheidende Rolle spielte Frankreich, das in der Atomkraft eine Schlüsseltechnologie für eine CO2-freie Wirtschaft sieht und die Technik gerne auch weiter in andere Länder exportieren will. Deutschland setzte sich im Gegenzug für ein grünes Label für Gas als Übergangstechnologie ein.

Umweltschützer:innen hatten kurz vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament für ein klares Nein zu den EU-Plänen geworben, Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich einzustufen.

Gegner:innen „Gas und Atomkraft als ‚nachhaltig‘ grünwaschen“

Die Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer kritisierte vor dem Votum eine mögliche Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig. „Das Europaparlament könnte Geschichte schreiben, in dem es sich weigert, Gas und Atomkraft als ‚nachhaltig‘ grünzuwaschen“, betonte Neubauer.

Der Präsident des Naturschutzbundes (Nabu), Jörg-Andreas
Krüger, plädierte ebenfalls für eine Ablehnung des Vorhabens. Dieses schaffe neue fossile Abhängigkeiten, statt Investitionsmittel in den dringend notwendigen klimaneutralen und naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien umzulenken, sagte er vor der Abstimmung dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Gegner:innen kritisieren unter anderem, dass Treibhausgase ausgestoßen werden, wenn Energie mit Erdgas erzeugt wird. Bei Atomkraft gelten hauptsächlich der Abfall, aber auch mögliche Unfälle als problematisch. Zuletzt argumentierten Kritiker:innen zudem, dass Anreize für Investitionen in den Bau neuer Gaskraftwerke in starkem Kontrast zu den Bemühungen stehen, unabhängig von russischem Gas zu werden.

„Die EU-Abgeordneten lassen das Vorzeigeprojekt EU-Taxonomie mit ihrem Votum zu einem grünen Feigenblatt für Atomkraft und fossiles Gas verkommen“, kommentierte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Entscheidung. Die DUH prüft nach eigenen Aussagen rechtliche Schritte – und verweist auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Dies beweise, dass „der Vorschlag der EU-Kommission nicht mit der EU-Taxonomie-Verordnung und dem in den EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzip vereinbar“ sei. Notfalls würde man vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen klagen.

Mit Material der dpa

** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.

Gefällt dir dieser Beitrag?

Vielen Dank für deine Stimme!

Verwandte Themen: