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E-Rezept: So funktioniert es

e Rezept
Foto: CC0 / Pixabay / Tumisu

Seit Januar 2024 ersetzt das E-Rezept die rosafarbenen Verschreibungszettel für rezeptpflichtige Medikamente. Um das elektronische Rezept einzulösen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hier erfährst du mehr.

Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, wurde im Januar 2024 deutschlandweit eingeführt. Ärtzt:innen sind ab jetzt dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente digital zu verordnen, welche dann in einer Apotheke der Wahl eingelöst werden können. Das soll einige Vorteile für Arztpraxen und Patient:innen bringen. In diesem Artikel erklären wir die, wie das E-Rezept funktioniert sowie ausgestellt und eingelöst wird.

Lies mehr dazu hier: E-Rezept ab 1. Juli: Was das für Bürger:innen bedeutet

So funktioniert das E-Rezept

Abgesehen davon, dass es nun digital ist, unterscheidet sich das E-Rezept nicht von bisherigen Rezepten. Das bedeutet, es wird weiterhin vom medizinischen Personal ausgestellt und (digital) unterschrieben, es enthält dieselben Angaben zu Patient:innen und bietet Informationen zum Medikament.

Der SWR informiert, dass das E-Rezept, einmal ausgestellt, „auf einem zentralen Server in einem gesicherten Rechenzentrum verschlüsselt gespeichert“ wird. Jede Apotheke in Deutschland kann auf diesen Server zugreifen und das entsprechende Medikament aushändigen.

Ärtzt:innen sind ab jetzt dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte per E-Rezept auszustellen. Diese wurden früher auf einem rosafarbenen Zettel ausgestellt.

Das E-Rezept ist wie auch der Zettel für 28 Tage lang gültig, beziehungsweise werden Kosten in diesem Zeitraum von der Krankenkasse übernommen. Apothekenpflichtige Medikamente als E-Rezept gelten weiterhin unbegrenzt und Privatrezepte für drei Monate.

Weitere Medikamente mit dem E-Rezept einlösen

Bisher müssen verschreibungspflichtig Medikamente für gesetzlich Versicherte per E-Rezept ausgestellt werden.
Bisher müssen verschreibungspflichtig Medikamente für gesetzlich Versicherte per E-Rezept ausgestellt werden. (Foto: CC0 / Pixabay / jarmoluk)

Neben den verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte können auch alle anderen Medikamente oder Behandlungen per E-Rezept ausgestellt werden. Das ist bisher noch nicht verpflichtend. In Zukunft soll das System jedoch komplett auf digital umgestellt werden.

Das gilt für weitere Medikamente und Behandlungen:

  • Nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente werden bisher auf einem grünen Zettel verschrieben. Diese gibt es bislang in Papierform oder als E-Rezept.
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Kinder und Jugendliche bis zu zwölf Jahren können ebenfalls als E-Rezept erstellt werden.
  • Bald sollen auch Behandlungen wie zum Beispiel Bewegungstherapien oder medizinische Hilfsmittel als E-Rezept ausgeschrieben werden können.
  • Auch Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (bisher auf gelben Zetteln) sollen zukünftig auf digital umgestellt werden.

Für Privatversicherte gilt die E-Rezeptpflicht noch nicht. Die Medikamente werden weiterhin auf einem blauen Zettel ausgestellt. In ausgewählten Praxen, die den Service anbieten, können jedoch auch Privatpatient:innen das E-Rezept erfragen.

E-Rezept einlösen: Drei Möglichkeiten

Das E-Rezept wird genau wie die farbigen Zettel bisher in der Apotheke eingereicht.
Das E-Rezept wird genau wie die farbigen Zettel bisher in der Apotheke eingereicht. (Foto: CC0 / Pixabay / JacquesTiberi)

Das E-Rezept wird in der Arztpraxis oder im Krankenhaus digital ausgestellt und auf der Gesundheitskarte gespeichert. Diese kannst du bei Bedarf mit einer App verbinden und die elektronischen Rezepte per Smartphone einlösen (mehr dazu unten).

Diese Möglichkeiten gibt es, E-Rezepte in der Apotheke einzulösen:

  1. Das E-Rezept ist auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Die Apotheke kann diese einlesen und dir das entsprechende Medikament aushändigen.
  2. Du lädst dir die E-Rezept-App herunter, verbindest diese mit der Gesundheitskarte und zeigst in der Apotheke den Code vor.
  3. Alternativ kannst du in der Arztpraxis darum bitten, den Code für das Medikament ausgedruckt zu bekommen. Dann kannst du den Papierausdruck von dem E-Rezept in der Apotheke vorlegen.

Hinweis: Die Karte ist nicht per PIN geschützt, das bedeutet jede:r kann das E-Rezept einlösen. Wenn du deine Gesundheitskarte verlierst, solltest du das also sofort der Krankenkasse melden, damit diese vorläufig gesperrt werden kann. Andererseits bedeutet es, dass du bei Bettlägerigkeit auch Angehörige schicken kannst, um die Medikamente abzuholen.

Nicht nötig, aber nützlich: E-Rezept-App

Die E-Rezept-App ist nicht nötig, bietet aber nützliche Funktionen.
Die E-Rezept-App ist nicht nötig, bietet aber nützliche Funktionen. (Foto: CC0 / Pixabay / MarieXMartin)

Obwohl es digital ist: Um das E-Rezept einzulösen, benötigst du kein Smartphone. Allerdings kannst du mit der E-Rezept-App einige zusätzliche Funktionen nutzen.

Mit der App kannst du:

  • das E-Rezept im Vorfeld an die Apotheke senden und bei der Abholung Zeit sparen.
  • das E-Rezept an die Apotheke senden und dir per Botendienst liefern lassen.
  • das E-Rezept über eine Online-Apotheke einlösen.
  • in Erfahrung bringen, ob das Medikament vorrätig ist.
  • ein Medikament vorbestellen, wenn es nicht vorrätig ist.
  • Rezepte der vergangenen 100 Tage nachsehen.
  • Hinweise zur Einnahme der Medikamente einsehen.

Übrigens: Die E-Rezept-App wurde von gematik entwickelt und kann auch über deren Website kostenlos heruntergeladen werden.

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