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Deutsche Bahn darf Kund:innen kein binäres Geschlecht aufzwingen

Ein Gericht greift bei der Bahn durch
Foto: Marijan Murat/dpa

Müssen sich Bahnfahrende auf ein Geschlecht festlegen? Nein, urteilte nun ein Gericht. Ein:e Kund:in hatte gegen die Deutsche Bahn geklagt – Anlass waren Angaben zur Bahncard.

Die Deutsche Bahn darf ihre Kund:innen nicht dazu zwingen, sich bei der Anrede zwischen Mann und Frau entscheiden zu müssen. Das teilte laut der Nachrichtenagentur AFP das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit.

Damit bekräftigte das Gericht ein Urteil, das das Frankfurter Landgericht zuvor getroffen hat. Ein:e Kund:in hatte gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, sich für die Bahncard auf eine der beiden Geschlechter festlegen zu müssen.

Anspruch auf Entschädigung sahen die Richter:innen aber nicht

Laut Bericht lautete der Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde der klagenden Partei seit Oktober 2019 „ohne Angabe“. Die Person wollte die Anrede für die Bahncard entsprechend anpassen lassen – vergeblich. Außerdem müssen Kund:innen, die nicht registriert sind, auch beim Online-Kauf von Tickets zwischen Mann und Frau wählen.

Die klagende Person fühlte sich diskriminiert und verlangte deshalb Entschädigung sowie Unterlassung. Das Landgericht urteilte, dass die binäre Auswahl im Zusammenhang mit der Bahncard oder beim Onlinekauf stelle eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. Einen Anspruch auf Entschädigung sahen die Richter:innen jedoch nicht. Die Bahn selbst ging gegen das Urteil in Berufung – letztendlich erfolglos.

Nun hat die Bahn ein halbes Jahr die bisherige Handhabung zu ändern. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Bahn kann dem Bericht zufolge innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

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