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Warum die Tierschutzpartei gegen den RBB vor Gericht gezogen ist – und gewonnen hat

Tierschutzpartei gewinnt gegen RBB
Foto: © rbb/Gundula Krause

Bei der Landtagswahl in Brandenburg im Jahr 2019 erhielt die Tierschutzpartei ein gutes Ergebnis. Dennoch lief sie beim RBB unter "andere Parteien". Deswegen zog sie vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sprach kürzlich ein Urteil mit dem Ergebnis, dass Parteien mit 2,6 Prozent der Stimmen am Wahlabend nicht unter der Kategorie „andere“ Parteien subsumeriert werden dürfen. Das teilte das OVG in einer Pressemitteilung mit. Das Urteil bezieht sich auf die Landtagswahl in Brandenburg im Jahr 2019 sowie die anschließende Berichterstattung. 

Geklagt hatte die Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz, kurz die Tierschutzpartei. Sie erhielt 2,6 Prozent der Zweitstimmen – also Stimmen von etwa 33.000 Wähler:innen. 

Wahlerfolg der Tierschutzpartei ging 2019 in Brandenburg unter

Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender Berlin-Brandenburg (RBB) hatte die Tierschutzpartei mit drei weiteren Parteien in der Rubrik „Andere“ zusammengefasst. Die anderen Parteien lagen jeweils deutlich unter einem Prozent.

Konkret ging es um die Sendungen „Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung“, „Brandenburg aktuell“ und „rbb24“. Der RBB begründete seine redaktionelle Entscheidung mit der „verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit“. Die gewähre ihm eine redaktionelle Gestaltungsfreiheit. 

Grundgesetz sichert Parteien Gleichbehandlung zu

Das OVG entschied nun anders. Artikel 21 und 3 des Grundgesetzes sichern allen Parteien ein Recht auf Gleichbehandlung zu. Deswegen habe die Tierschutzpartei ein Recht, namentlich genannt zu werden. Es gebe „ein legitimes Interesse an der Nennung des nicht unbeachtlichen Wahlergebnisses“.

Zudem, so das Gericht, könnte die Forderung der Tierschutzpartei ohne größeren Aufwand geleistet werden. Der Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit sei nur marginal. Eine Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen. 

Tatsächlich gehen die Erfolge von Parteien, die nicht über der Fünfprozenthürde liegen, in der Berichterstattung am Wahlabend oft unter. Wer sich für die Ergebnisse interessiert, muss sich bisher auf den Websites der zuständigen Wahlleitungen informieren. 

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