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Biomüll-Regeln verschärft: Bald gelten neue Regeln und Sanktionen

biotonne
Foto: CC0 / Pixabay / manfredrichter

Bald treten schärfere Regeln fürs Trennen des Biomülls in Kraft. Verbraucher:innen drohen jetzt schon Bußgelder für falsche Müllentsorgung – wer falsch trennt, bei dem wird die Tonne zudem eventuell nicht mehr abgeholt.

Im Biomüll landen immer wieder sogenannte Störstoffe – also Fremdstoffe, die nicht in den Bioabfall gehören. Sie erschweren das Recycling und können dazu führen, dass der Müll nicht weiterverwertet werden kann und verbrannt werden muss.

Ab dem 1. Mai 2025 treten deshalb neue, schärfere Regeln in Kraft. Biomülltonnen werden dann vermehrt kontrolliert, und wer falsch trennt, muss mit Sanktionen rechnen. Schon jetzt sind für falsche Mülltrennung hohe Bußgelder möglich.

Bußgelder und volle Biotonnen: Das droht bei falscher Trennung

Die neuen Regeln gehen auf eine Änderung der Bioabfallverordnung im Jahr 2022 zurück. Demnach wären nur noch ein Prozent Störstoffe in Biomülltonnen erlaubt. Die Müllabfuhr sowie weiterverarbeitenden Unternehmen können Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil zurückweisen – die Tonne entsprechender Haushalte wird dann nicht mehr geleert. Vebraucher:innen sollten also darauf achten, ihren Biomüll sorgfältig zu trennen. Aktuell enthält der Inhalt einer Biotonne bis zu fünf Prozent Fremdstoffe, erklärt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) gegenüber der ARD-Sendung Brisant.

Außerdem soll Biomüll strenger kontrolliert werden – dafür nutzen Entsorger unter anderem Metalldetektoren oder sie prüfen den Müll von Hand. Diese Kontrollen finden teils jetzt schon statt.

Schließlich können zusätzlich Bußgelder anfallen. Wie hoch diese sein werden, ist noch nicht bekannt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht allerdings bei besonders schweren Gesetzesverstößen in der Mülltrennung schon jetzt Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vor, das geht aus dem Bußgeldkatalog 2024 hervor. Auch für illegal entsorgte Gartenabfälle können je nach Bundesland Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro anfallen, allerdings nur bei besonders großen Mengen.

Was nicht in den Biomüll darf

Biomüll wird entweder als Kompost zu Dünger verarbeitet oder aus ihm wird Biogas für die Strom- und Wärmeerzeugung gewonnen. Doch Störstoffe können diese Prozesse behindern. Dem Europäischen Wirtschaftsdienst zufolge gehen dadurch jährlich 92.000 Tonnen Kompost verloren und 69.000 Menschen würden nicht mit Energie aus Bioabfall versorgt.

Um dies zu vermeiden, sollten Verbraucher:innen ihren Müll sorgfältig trennen. Was in die Tonne darf, kann sich bundesweit unterscheiden. Genaue Informationen liefert die Abfallwirtschaftsstelle der Stadt, Gemeinde oder des jeweiligen Landkreises. In der Regel haben Bioplastik, Hundekot, Flüssigkeiten, Holzprodukte, Metall, Windeln, Zigarrettenkippen und Papier aber im Biomüll nichts zu suchen. Weitere Infos und Tipps: Biotonne: Was rein darf – und was nicht

Verwendete Quellen: Bioabfallverordnung, Brisant, Bußgeldkatalog Müll & Abfall, Bußgeldkatalog Gartenmüll, Europäischer Wirtschaftsdienst

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