E-Nummern genießen keinen besonders guten Ruf. Tatsächlich können einige der Lebensmittelzusatzstoffe Probleme bereiten. Doch nicht alle E-Nummern lassen sich über einen Kamm scheren, denn es gibt auch Nahrungszusätze, die vollkommen unbedenklich sind.
Mit E-Nummern und Zusatzstoffen verbinden wir meistens nichts Gutes. Die Lebensmittelindustrie verwendet sie, um die Produkteigenschaften zu verändern und Lebensmittel beispielsweise haltbarer zu machen, was Lagerung und Transport erleichtert.
Ein anderer häufiger Zweck von Zusatzstoffen: Das Produkt soll durch Geschmacksverstärker und Farbstoffe optisch oder geschmacklich „verbessert“ werden. Doch E-Nummer ist nicht gleich E-Nummer: Während du einige E-Nummern lieber meiden solltest, weil sie beispielsweise im Verdacht stehen, Allergien auszulösen, gibt es andere, die du ohne Bedenken zu dir nehmen können solltest.
Was bedeutet das E in E-Nummer?
E-Nummer ist eigentlich nur eine andere Bezeichnung für Lebensmittelzusatzstoffe, die in der EU zugelassen sind – das „E“ in „E-Nummer“ steht für „Europa“. Interessant: Bis 1993 waren in Deutschland nur 265 E-Nummern zugelassen. Die Angleichung an die EU-Gesetzeslage hat dazu geführt, dass inzwischen über 300 verschiedene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden dürfen.
Es gibt viele verschiedene Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln ganz unterschiedliche Funktionen erfüllen sollen:
- Antioxidationsmittel: verhindern das Ranzigwerden von Fetten und sorgen für längere Haltbarkeit.
- Emulgatoren: verbinden Stoffe, die sich normalerweise nicht miteinander vermischen, wie zum Beispiel Öl und Wasser.
- Farbstoffe: machen Lebensmittel farbenfroher und leuchtender.
- Verdickungsmittel: sorgen für die gewünschte Konsistenz beispielsweise von Pudding oder Eis.
- Geschmacksverstärker: peppen den Geschmack auf.
- Konservierungsstoffe: hemmen Mikroorganismen und sorgen für längere Haltbarkeit.
- Zuckeraustauschstoffe: werden als Zuckerersatz verwendet.
E-Nummern: Gesundheitliche Bewertung durch den ADI-Wert
Bevor eine E-Nummer zugelassen wird, werden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Dabei wird der sogenannte ADI-Wert ermittelt: Er bezeichnet die Menge eines Zusatzstoffes, die ein Mensch sein Leben lang täglich essen kann, ohne dass seine Gesundheit gefährdet wird.
Der ADI-Wert (acceptable daily intake = tolerierbare tägliche Aufnahme) wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht angegeben und in der Regel durch Fütterungsversuche an Tieren ermittelt. Weil diese Ergebnisse nicht unmittelbar auf den Menschen übertragbar sind, teilt man den Wert aus den Tierversuchen meistens durch 100 – sodass für den Menschen nur etwa ein Prozent der Menge zugelassen wird, die für das Tier ungefährlich war.
Das klingt erst mal nach einem sicheren, wenn auch leider nicht tierversuchsfreien, Verfahren. Trotzdem kann auf diese Weise nicht jedes Gesundheitsrisiko für den Menschen ausgeschlossen werden: Beispielsweise kann es zu Wechselwirkungen mit Medikamenten kommen, manche Menschen reagieren aufgrund von Allergien besonders empfindlich, und bei sehr einseitiger Ernährung kann der ADI-Wert erreicht oder sogar überschritten werden. Bei einigen E-Nummern sind solche Gesundheitsgefährdungen wahrscheinlicher – du solltest sie deshalb lieber meiden.
Wenn du mehr über diese E-Nummern wissen willst, lies unseren folgenden Artikel (klick dazu auf den Kasten):
Die „guten“ E-Nummern
Doch nicht alle E-Nummern sind problematisch: Die Verbraucherzentralen haben alle Lebensmittelzusatzstoffe danach bewertet, ob sie ein potentielles Risiko für die Gesundheit darstellen. So kommen die Verbraucherschützer auf insgesamt 153 unbedenkliche E-Nummern. Bei diesen Zusatzstoffen gibt es bisher keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen.
Teilweise ist das nicht sehr überraschend: Zusatzstoffe wie Pflanzenkohle (E 153), Kohlensäure (E 290), Vitamin C (Ascorbinsäure, E 300), Johannisbrotkernmehl (E 410) und Bienenwachs (E 901) klingen unbedenklich – und sind es auch. Bei anderen E-Nummern könnte man auf den ersten Blick zwar denken, dass sie nicht gut für uns sind, sie stellen aber in Wirklichkeit kein Risiko dar.
Das bedeutet allerdings nicht, dass wir dir empfehlen würden, diese Zusatzstoffe bergeweise in dich hineinzustopfen – generell gilt: Je weniger ein Lebensmittel verarbeitet ist, desto besser.
Wenn du mehr über gesunde Ernährung erfahren möchtest, lies unseren Artikel Richtige Ernährung: 10 Ernährungsmythen aufgedeckt!
9 Zusatzstoffe ohne Risiko
Aus den 153 E-Nummern, die als unbedenklich gelten, haben wir neun besonders interessante Zusatzstoffe ausgesucht, die wir dir im Folgenden genauer vorstellen möchten.
E 131 Patentblau V
Patentblau V ist – wie der Name vermuten lässt – ein blauer Farbstoff. Wegen seiner kräftigen Farbe wird Patentblau V vor allem als Farbstoff für Fruchtgummi, Glasuren und Getränke (Stichwort Blue Curaçao) verwendet. Die E-Nummer kann im Magen und Darm kaum aufgenommen werden, zu großen Teilen wird der Zusatzstoff unverdaut wieder ausgeschieden und gilt daher als gesundheitlich unbedenklich.
E 150 B Sulfitlaugen-Zuckerkulör
Sulfitlaugen-Zuckerkulör ist ein brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis, der durch die Verwendung von Laugen und Schwefelverbindungen hergestellt wird. Sulfitlaugen-Zuckerkulör wird eingesetzt, um alkoholische Getränke wie Whiskey und Bier und Lebensmittel wie Wurstwaren, Cola, Marmeladen, Würzsaucen oder Süßigkeiten zu färben. Bei Bio-Lebensmitteln darf der Farbstoff allerdings nicht eingesetzt werden, zumindest nicht, solange er nur zum Färben verwendet wird.
E 297 Fumarsäure
Die E-Nummer ist ein Säuerungsmittel, dass in jeder lebenden Zelle vorkommt. Es wird für trockene Produkte wie Puddingpulver, Instant-Tee-Pulver und die Herstellung von Süßwaren verwendet. Der ADI-Wert von Fumarsäure liegt bei 6 mg/kg Körpergewicht, zudem gelten Höchstmengen für bestimmte Lebensmittel: Pro einem Kilogramm Puddingpulver sind maximal 4 Gramm Fumarsäure erlaubt, bei Instantpulver für Tees und Fruchtgetränke ist es maximal ein Gramm.
E 356 Natriumadipat
Natriumadipat ist ein Säuerungsmittel und Geschmacksverstärker mit salzigem Geschmack. Der Lebensmittelzusatzstoff wird in Fertigprodukten wie Backwaren, Gelee-Desserts und Getränkepulvern verwendet. Sein ADI-Wert liegt bei 0 bis 5 mg/kg Körpergewicht, und je nach Produkt dürfen maximal 10 Gramm pro Kilogramm verwendet werden. Bisher gibt es keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch E 356.
E 503 Ammonium(hydrogen)carbonat
Dieser Lebensmittelzusatzstoff wird zu den Backtriebmitteln, Trennmitteln und Säureregulatoren gezählt – vielleicht kennst du ihn als „Hirschhornsalz“ vom Lebkuchenbacken. Die E-Nummer wird insbesondere für Backpulver verwendet und findet sich in Schokoladen, Kakaoprodukten und Kaffeeersatz-Produkten. Es gibt für E 503 keinen ADI-Wert und keine Höchstmengenbeschränkung, allerdings gilt die Mengenangabe quantum satis („so viel wie nötig“): Was bedeutet, dass die E-Nummer in einem Lebensmittel nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zugesetzt werden darf.
E 513 Schwefelsäure
Schwefelsäure ist ein Säuerungsmittel, dass zur Herstellung von Würzen, Käse und Zuckersirup eingesetzt wird. Die E-Nummer ist auch für Bio-Produkte zugelassen, es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken. Wie bei der E-Nummer E 503 gilt für Schwefelsäure die Mengenangabe quantum satis: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Theoretisch könnte die konzentrierte Säure zur Zerstörung von Körpergewebe führen – in Lebensmitteln kommt ein solcher Säuregrad allerdings nicht vor.
Schwefelsäure ist nicht zu verwechseln mit dem Konservierungsmittel Schwefeldioxid (E 220). Hier liest du mehr dazu:
E 586 4-Hexylresorcin
4-Hexylresorcin ist ein Farbstabilisator, der die Braunfärbung von Krebstieren verhindert. Die E-Nummer ist nur für Krebstiere zugelassen: Kurz nach dem Fang können sich schwarze Flecken bei Krebstieren bilden – unabhängig davon, ob es sich um frische, gekühlte oder tiefgekühlte Krebstiere handelt. Diese Verfärbungen sind weder gesundheitsgefährdend noch haben sie Einfluss auf die Qualität der Meerestiere, dennoch beurteilen viele Menschen die Verfärbungen negativ. 4-Hexylresorcin hemmt das Enzym, das für die Verfärbungen verantwortlich ist. Zwar gilt die E-Nummer als gesundheitlich unbedenklich, ein häufiger Verzehr wird dennoch nicht empfohlen.
E 907 Hydriertes Poly-1-decen
Hydriertes Poly-1-decen ist ein Trenn- und Überzugsmittel für Zuckerwaren und Trockenfrüchte. Außerdem wird die E-Nummer in der Backwarenindustrie verwendet: Dort sorgt der Stoff dafür, dass sich Kuchen und Brote nach dem Backen aus der Form lösen lassen. In diesem Fall gilt Hydriertes Poly-1-decen als technischer Hilfsstoff und nicht als Zusatzstoff und muss deshalb nicht auf der Zutatenliste des Lebensmittels deklariert werden. Die Höchstmenge des Stoffs ist auf 2 g/kg beschränkt und sein ADI-Wert auf 6 mg/kg Körpergewicht festgelegt.
E 1505 Triethylcitrat
Dieser Lebensmittelzusatzstoff ist ein Trägerstoff, der nur für Eiklarpulver und Aromen zugelassen ist. Er sorgt für die Verteilung der Aromen im Lebensmittel und dafür, dass die Aufschlagfähigkeit von Eiklar wiederhergestellt wird, wenn beim maschinellen Trennen etwas Eigelb hineingeraten sein sollte. Zwar gilt die E-Nummer als gesundheitlich ungefährlich, allerdings gibt es Bedenken bei Menschen mit Schimmelpilzallergie.
Unbedenkliche E-Nummern: Fazit
Obwohl alle genannten Zusatzstoffe – und viele darüber hinaus – als unbedenklich eingestuft werden, klingt keine der genannten E-Nummern besonders appetitanregend. Das Problem auch bei gesundheitlich unbedenklichen E-Nummern: Sie werden insbesondere für (hoch)verarbeitete Lebensmittel verwendet – solche Lebensmittel, die wir generell meiden sollten, wenn wir unserer Gesundheit etwas Gutes tun wollen.
Deshalb lautet das Utopia-Fazit: Der Blick auf die Verpackung lohnt sich immer. Wenn dir schon beim Lesen der Inhaltsangaben der Appetit vergeht, solltest du nach Alternativen Ausschau halten. Als Utopia-Leser:in weißt du hoffentlich, dass es davon mehr als genug gibt!
So kannst du ganz einfach E-Nummern vermeiden:
- Inhaltsstoffangaben auf der Packung checken – lies auch: Lebensmittel-Zutatenliste richtig lesen
- Produkte mit EU-Bio-Siegel kaufen: In Bio-Lebensmitteln sind in aller Regel deutlich weniger Inhaltsstoffe und E-Nummern enthalten.
- Möglichst viele unverarbeitete Lebensmittel essen.
- Selber kochen: lieber eine frische, selbst gemachte Suppe als Dosenfutter und Tütensuppen.
Buchtipp: Das Taschenbuch der Verbraucherzentrale „Was bedeuten die E-Nummern?“ mit der kompletten Übersicht aller Zusatzstoffe kannst du für 5,90 Euro z.B. bei Buch7**, bücher.de** oder direkt bei der Verbraucherzentrale (Neuauflage angekündigt für Mitte 2021) bestellen.
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