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Phenoxyethanol: Riecht gut – und ist doch nicht schädlich?

Phenoxyethanol
Foto: CC0 / Pixabay / AdoreBeautyNZ

Phenoxyethanol kommt als Konservierungsmittel in Kosmetika zum Einsatz. Wie schädlich der Stoff ist und welche gesetzlichen Regelungen es dazu gibt, erfährst du hier.

Ohne Konservierungsmittel würden sich in den meisten Kosmetikprodukten schnell Mikroorganismen in Form von Bakterien, Hefen oder Schimmelpilzen bilden. Diese führen nicht nur dazu, dass ein Produkt unangenehm riecht oder Farbe und Konsistenz verändert, sondern können auch unsere Gesundheit negativ beeinträchtigen. 

Stoffe wie Phenoxyethanol, auch Ethylenglycolmonophenylether oder 1-Hydroxy-2-phenoxyethan genannt, hemmen diesen Prozess und machen Produkte länger haltbar. Ohne sie müsstest du deine gesamte Kosmetik im Kühlschrank aufbewahren oder so schnell wie möglich verbrauchen.

Einige Konservierungsmittel stehen jedoch aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Wirkungen in der Kritik. Auch in Hinblick auf Phenoxyethanol gibt CodeCheck zu bedenken, dass der Stoff potenziell Allergien auslösen könnte. Zudem stehe er im Verdacht, das Immun- und Nervensystem negativ zu beeinträchtigen. Wird er in geringer Konzentration eingesetzt, können Studien diese negativen Effekte des Konservierungsstoffes jedoch nicht bestätigen.

Phenoxyethanol: Das sagt die Wissenschaft

Phenoxyethanol kommt nicht nur in Cremes oder Lotionen, sondern auch in medizinischen Produkten (zum Beispiel Desinfektionsmitteln) und einigen Kosmetika für Babys und Kleinkinder zum Einsatz. Auf der Inhaltsstoffliste von Kosmetika, also der INCI, ist der Stoff unter dem Namen Phenoxyethanol gelistet. Die Kosmetikindustrie greift gern auf den Stoff zurück, da er die Hautflora weniger stark angreift als andere Konservierungsmittel. Aufgrund seines angenehmen Geruchs verbessert er zudem den Duft von Kosmetika.

Eine Forschungsgruppe hat die Vermutungen rund um die Nebenwirkungen von Phenoxyethanol im Jahr 2019 genauer unter die Lupe genommen. Dabei trugen die Forschenden verschiedene Studienergebnisse zusammen, die unter anderem die Auswirkungen von Phenoxyethanol auf Krebsentwicklung, Fortpflanzung, Hormone oder das Nervensystem thematisieren. Auch lokale Effekte wie die Reizung von Augen und Haut sowie das allergene Potenzial des Stoffes standen im Fokus der Untersuchungen.

Die Ergebnisse: Das Forschungsteam bestätigt, dass es sich bei Phenoxyethnanol um einen der bestverträglichen Konservierungsstoffe handelt. Obwohl er in so hohem Maße eingesetzt wird, sind allergene Reaktionen selten. Gleiches gilt für Hautirritationen. Nur Säuglinge und Babys vertragen den Stoff auf der Haut eventuell weniger gut, da die Schutzbarrieren ihrer Haut noch nicht vollständig entwickelt sind. Aus diesem Grund schreibt die französische Behörde für die Sicherheit von Arzneimitteln und Kosmetika (ASNM) Beschränkungen vor. So darf Phenoxyethanol nicht in Produkten für den Windelbereich für Kinder unter drei Jahren zum Einsatz kommen.

Zudem gibt es laut der Auswertung der Studien keinen bestätigten Zusammenhang zwischen Phenoxyethanol und der Entstehung von Krebs oder negativen Effekten auf Fortpflanzung, Hormone und Nervensystem. Diesbezüglich durchgeführte Forschungen wiesen entweder eine zu geringe Teilnehmer:innenzahl auf, konnten Effekte nicht eindeutig auf Phenoxyethanol zurückführen oder stellten keinerlei negative Auswirkungen des Stoffes fest.

Phenoxyethanol in der EU-Verordnung

In der Kosmetik-EU-Verordnung gibt es für Phenoxyethanol Vorgaben bezüglich der Höchstkonzentration.
In der Kosmetik-EU-Verordnung gibt es für Phenoxyethanol Vorgaben bezüglich der Höchstkonzentration.
(Foto: CC0 / Pixabay / daviddchristensen)

Auch der wissenschaftliche Ausschuss für Verbraucher:innen-Sicherheit der EU (SCCS) bestätigt, dass Phenoxyethanol keine Risiken für Konsument:innen darstellt – zumindest, solange es in Kosmetik nur in einer Konzentration von maximal einem Prozent vorkommt. Dies schlägt sich auch in der Kosmetik-Verordnung der EU von 2009 nieder, die diese Höchstkonzentration für alle Kosmetika vorschreibt. Mit dieser Verordnung sind die Beschränkungen für die Zulassung von Kosmetikprodukten EU-weit einheitlich geregelt.

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