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Glatteis in Deutschland: Müssen Angestellte dann zur Arbeit kommen?

Glatteis in Deutschland: Müssen Angestellte dann zur Arbeit kommen?
Foto: CC0 Public Domain / unsplash - Denise Jans

Die Wetterlage führt in manchen Teilen Deutschlands momentan zu Glatteis auf den Straßen. Die Unfallgefahr erhöht sich. Müssen Angestellte bei diesen Bedingungen zur Arbeit gehen? Das sagt eine Rechtsanwältin.

Teile von Deutschland sind in diesen Tagen von Glatteis betroffen. Der Deutsche Wetterdienst hat für viele Regionen eine amtliche Unwetterwarnung herausgegeben und rät dazu, drinnen zu bleiben. Doch können Angestellte einfach so drinnen, beziehungsweise zu Hause bleiben, wenn die Straßen rutschig sind und der Weg zur Arbeit riskant? Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat dazu mit Livia Merla gesprochen. Die Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Berlin betont: „Glatteis rechtfertigt nicht, seine Arbeit zu verweigern.

Trotz schlechter Wetterbedingungen müssen laut Merla Angestellte alles „Zumutbare tun“, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Sollte beispielsweise der öffentliche Nahverkehr ausfallen, sei es die Aufgabe der Arbeitnehmer:innen andere Wege in die Arbeit zu finden.

Auch Dienstleistungsgesellschaft Verdi schreibt auf der eigenen Webseite: „Grundsätzlich gilt, dass es Sache der Beschäftigten ist, wie sie zur Arbeit kommen.“ Weiter heißt es, Angestellte „schulden“ ihren Arbeitgeber:innen „pünktliches Erscheinen“.

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Wegen Glatteis zu spät zur Arbeit

Bei Glatteis und Schneechaos kann es dennoch vorkommen, dass Angestellte zu spät kommen. Rechtlich gesehen ist die Witterung jedoch kein Entschuldigungsgrund für das Zuspätkommen. Dennoch müssen Angestellte nicht gleich mit einer Kündigung rechnen.

Sollte aber eine Person häufiger zu spät kommen, kann eine Abmahnung folgen, heißt es bei der deutschen Handwerkszeitung. Da Arbeitnehmer:innen in der Fehlzeit keinen Anspruch auf Lohn haben, können Arbeitgeber:innen demnach verlangen, dass die verspätete Zeit durch Überstunden nachgearbeitet wird. Wie die Handwerkszeitung berichtet, können Arbeitgeber:innen sogar eine Lohnkürzung vornehmen.

Die Regelungen gelten sowohl für Angestellte, die mit dem Auto zur Arbeit kommen, aber auch für jene, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Selbst wenn der betriebseigene Bus zu spät kommt, kann es sein, dass Angestellte dafür aufkommen müssen.

Weigern zur Arbeit zu kommen – keine gute Idee

Sollte sich Menschen weigern aufgrund der Witterung in die Arbeit zu gelangen, müssen sie laut Rechtsanwältin Merla mit Lohnkürzungen rechnen. „Eine Abmahnung ist insbesondere dann denkbar, wenn die schlechten Wetterverhältnisse vorhersehbar waren“, erklärt die Anwältin dem RND gegenüber. Demnach seien Arbeitnehmer:innen selbst dafür verantwortlich, am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Anspruch auf Homeoffice entsteht nicht automatisch bei Glatteis oder Verkehrschaos, so Merla. Selbst wenn die Tätigkeit auch in den eigenen vier Wänden vollzogen werden könnte, dürfen laut der Expertin Arbeitnehmer:innen nicht ohne Absprache im Homeoffice arbeiten. Eine Ausnahme davon war die Homeofficepflicht, die aufgrund der Corona-Pandemie vorlag. Zu der Zeit waren Arbeitgeber angehalten ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Eine solche Pflicht gibt es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht.

Unfall bei Glatteis auf dem Weg zur Arbeit

Sollten Angestellte auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt sein, gilt dies als Arbeitsunfall. Bei Glatteis, wie bei sämtlichen anderen Wetterlagen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Wegeunfall. Der Versicherungsschutz beginne laut Merla bereits ab dem Moment, indem Arbeitnehmer:innen das eigene Haus verlassen und ende, wenn diese nach der Arbeit wieder zurück zu Hause sind. Mit eingeschlossen ist ihr zufolge sogar, wer noch das Kind im Kindergarten oder der Schule absetzt.

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