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Wegen McDonald’s: Gericht stoppt Steuer auf Einweg-Verpackungen in Tübingen

Eine McDonalds-Filialleiterin klagte gegen die Einwegsteuer der Stadt.
Foto: Uwe Anspach/dpa

Damit weniger Müll anfällt, wird in Tübingen seit Jahresbeginn eine Steuer auf Einweggeschirr fällig. Die Klage einer McDonalds-Filialleiterin hat jetzt einstweilig vor Gericht Erfolg. Die Stadt will beraten, ob gegen das Urteil vorgegangen werden soll, denn rechtskräftig ist es derzeit noch nicht.

Eine Niederlage für Tübingen und die Umwelt: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Steuer der Stadt auf Einweggeschirr am Mittwoch für unwirksam. Die Klage der Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale war damit erfolgreich, wie ein Sprecher in Mannheim mitteilte. Die Stadt möchte an der Regelung jedoch weiter festhalten – mindestens so lange, bis es eine schriftliche Begründung gibt. Diese soll laut Gericht im April vorliegen.

Verpackungssteuer reduziert Müllaufkommen bereits um mehrere Tonnen

In Tübingen wird seit Januar für beispielsweise Einweggeschirr oder Einwegbesteck ein kleiner Geldbetrag fällig. Pro Einzelmahlzeit werden dabei maximal 1,50 Euro kassiert. Die Steuern müssen die Verkaufsstellen zahlen, die Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen in Einwegverpackungen ausgeben. Etwa 440 Betriebe sind betroffen.

Nach Angaben der Stadt hat die Verpackungssteuer das Müllaufkommen in Tübingen bereits um mehrere Tonnen reduziert. Einen Monat nach Einführung der neuen Steuer hatte die Stadt von einem Rückgang des Abfalls im Tübinger Stadtgebiet um 5 bis 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum berichtet. So wurden im Januar 2022 nur noch rund 31 Tonnen Abfall entsorgt – gegenüber 34 Tonnen im Januar 2020. Im Januar 2021 waren laut Stadt pandemiebedingt nur rund 24 Tonnen Müll angefallen.

Einwegsteuer in Tübingen scheitert vorerst vor Gericht.
Einwegsteuer in Tübingen scheitert vorerst vor Gericht. (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Filialleiterin klagt mit Unterstützung von McDonalds

Die Inhaberin der Tübinger McDonalds-Filiale hatte in ihrer Klage bemängelt, die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Sie argumentierte, dass sie bereits Lizenzgebühren zahle für ihre Beteiligung am Dualen System. Die Verpackungssteuer führe zu einer zusätzlichen, erheblichen Belastung.

McDonalds unterstützte die Klage der Tübinger Filiale. Es brauche in dieser Sache einen bundesweit einheitlichen Rahmen, hatte das Unternehmen zuvor mitgeteilt. Lokale Sonderwege einzelner Städte oder Gemeinden stünden einem national erfolgreichen und implementierbaren Konzept im Weg.

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Vorerst kein Aussetzen der Verpackungssteuer

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bedauerte die Entscheidung. Man habe gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniere. Überall in Tübingen breiteten sich Mehrweg-Konzepte aus, die Stadt werde sauberer, die große Mehrheit der Menschen sei zufrieden, teilte der Grünen-Politiker am Mittwoch mit. Das Urteil sei deshalb eine Enttäuschung.

Zum weiteren Vorgehen erklärte Palmer, dass der Gemeinderat darüber entscheiden solle, ob die Stadt das Urteil annehmen oder vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen solle. Die Verpackungssteuer sei nicht außer Kraft gesetzt, bevor das Urteil rechtskräftig werde, sagte Palmer. Gehe die Stadt in Revision, gelte die Regelung bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiter.

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Utopia meint: Wir stimmen McDonalds insofern zu, dass bundesweite Lösungen zu bevorzugen sind, denn nur so lässt sich die Müllproblematik flächendeckend in den Griff bekommen. Bis die Gesetzgeber soweit sind, begrüßen wir lokale Initiativen.

Eine Einwegsteuer in Tübingen ist eine einfache Lösung, mehr Bewusstsein für alltäglichen Ressourcenverbrauch zu schaffen. Wenn Dinge wie Einweggeschirr nicht mehr kostenlos sind, besteht die Möglichkeit, dass einige Menschen auf Mehrweglösungen zurückgreifen, die auf Dauer billiger sind. Das ist nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgericht bestehen bleibt, wäre das eine Niederlage für eine sinnvolle und fortschrittliche Idee. Bleibt zu hoffen, dass diese bald durch gesetzliche Regelungen auf Bundesebene abgelöst wird.

Um Forderungen nach weniger Müll zu unterstützen, kannst du dich an einer E-Mail-Aktion der Deutschen Umwelthilfe beteiligen oder eine Petition von Greenpeace unterschreiben.

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