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Reach Verordnung: Das bedeutet sie für dich als Konsument

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Foto: CC0 / Pixabay / jarmoluk

Die REACH-Verordnung regelt, wie Chemikalien in der EU verwendet werden dürfen. Wir erklären dir, welche Vorteile du als Konsument von der Verordnung hast.

Was ist die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung der Europäischen Union ist bereits im Jahr 2007 in Kraft getreten und gilt als strengstes Chemikaliengesetz der Welt. Sie regelt ausführlich, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen chemische Stoffe in den europäischen Markt einbringen und vertreiben dürfen.

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, betrifft also die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Die Verordnung soll vorrangig die Umwelt und Verbraucher schützen. Indem man riskantere Chemikalien beschränkt, will man Unternehmen dazu motivieren, ungefährlichere Alternativen zu finden.

Der Vorgang läuft im Wesentlichen folgendermaßen ab:

1. Registrierung

Hersteller und Importeure müssen die chemischen Stoffe unter REACH registrieren, bevor sie damit auf dem Markt handeln können. Sie müssen also Daten einreichen, anhand derer die Behörden eine Risikobewertung des Stoffs vornehmen können.

Dazu gehören zum Beispiel Informationen darüber, ob der Stoff giftig ist, wie er sich in der Umwelt ablagert oder welche Auswirkungen er auf Organismen hat. Bevor ein Stoff auf den Markt gelangt, müssen Unternehmen als die Behörden überzeugen, dass er ungefährlich ist.

2. Bewertung

Die EU-Mitgliedstaaten bewerten anschließend die Unterlagen zu dem chemischen Stoff. Sie prüfen, ob die eingereichten Daten vollständig sind oder ob noch weitere Informationen benötigt werden.

In Deutschland ist dafür in erster Linie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit Hilfe der Umwelt- und Verbraucherschutzbehörden der Länder zuständig. Jährliche Berichte zu den bewerteten Stoffen findest du auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

3. Zulassung und Beschränkung

Stoffe, die zum Beispiel krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind oder sich in der Umwelt anreichern, werden als „besonders besorgniserregend“ eingestuft.

In diesem Fall fordert REACH eine Zulassungspflicht für den Stoff. Das bedeutet, dass die Chemikalie grundsätzlich nicht verwendet werden darf – es sei denn, die ECHA lässt sie auf Antrag des Herstellers oder Händlers zu. Dafür muss der Antragsteller nachweisen, dass er das Risiko der Chemikalie eingrenzen kann oder dass der Nutzen größer ist als das Risiko.

Auch für nicht besonders besorgniserregende Stoffe können Beschränkungen ausgesprochen werden, wenn sie ein unangemessenes Risiko für Mensch und Umwelt mit sich bringen.

REACH: Das bedeutet die Verordnung für Verbraucher

Chemikalien sind in fast allen Produkten verarbeitet – zum Beispiel auch in Spielwaren.
Chemikalien sind in fast allen Produkten verarbeitet – zum Beispiel auch in Spielwaren. (Foto: CC0 / Pixabay / taniadimas)

Die REACH-Verordnung verpflichtet Hersteller und Händler dazu, Informationen zu den Chemikalien in ihren Produkten zu geben. Aber was bedeutet sie eigentlich für dich als Konsumenten?

  • In fast allen Produkten sind Chemikalien verarbeitet – von Farb- und Klebstoffen bis zu Weichmachern und Bindemitteln. Daher ist die REACH-Verordnung für nahezu alle Gegenstände des täglichen Lebens relevant: Kleidung, Möbel, Elektrogeräte, Spielzeug, Haushaltswaren, Reinigungsmittel und vieles mehr.
  • Konsumenten profitieren von dem umfangreichen Auskunftsrecht: Als Verbraucher kannst du vom Hersteller eines Produkts Auskunft über die darin enthaltenen chemischen Stoffe verlangen. Dafür kannst du zum Beispiel die Smartphone-App „Scan4Chem“ des Umweltbundesamts nutzen: Wenn du den Barcode des Produkts scannst, erstellt die App automatisch eine Anfrage an den Hersteller. Alternativ kannst du das Unternehmen auch selbst kontaktieren oder im Geschäft nachfragen.
  • Bei einer solchen Anfrage muss Auskunft zu jedem einzelnen Bestandteil des Produkts erteilt werden, auch zur Verpackung. Kommt das Unternehmen seiner Auskunftspflicht nicht innerhalb von 45 Tagen nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
  • Unabhängig von einer konkreten Anfrage kannst du dich über die registrierten Chemikalien informieren: Die ECHA stellt die meisten Informationen aus den Registrierungsdaten öffentlich zur Verfügung.
  • Nicht ganz unbedeutend ist REACH auch für Gegner von Tierversuchen: Die Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen, die mit dem gleichen chemischen Stoff arbeiten, ihre Versuchsergebnisse untereinander teilen müssen. Außerdem werden auf der Grundlage von REACH Methoden entwickelt, um Chemikalien zu überprüfen. So sollen Tierversuche insgesamt auf ein Minimum beschränkt werden.

Ein weiterer Vorteil: Die REACH-Verordnung muss – anders als eine Richtlinie – nicht durch jeden Mitgliedstaat der EU einzeln umgesetzt werden. Stattdessen findet sie überall gleichermaßen Anwendung. Damit gelten für fast alle Alltagsgegenstände EU-weit die gleichen hohen Standards für den Einsatz von Chemikalien.

REACH-Verordnung: Auskunftsrecht des Verbrauchers

Flüssige und pulverförmige Produkte wie Waschmittel fallen nicht unter die Auskunftspflicht der REACH-Verordnung.
Flüssige und pulverförmige Produkte wie Waschmittel fallen nicht unter die Auskunftspflicht der REACH-Verordnung. (Foto: CC0 / Pixabay / habelfrank)

Das Auskunftsrecht für Konsumenten stärkt den Verbraucherschutz und schafft mehr Transparenz. Allerdings gilt es nicht völlig unbeschränkt:

  • Vom Auskunftsrecht ausgeschlossen sind Gemische, also flüssige und pulverförmige Produkte wie Reinigungsmittel, Kosmetika, Arzneien, Lebensmittel oder Farben. Nur zu den Verpackungen dieser Gegenstände müssen die Unternehmen Informationen bereitstellen.
  • Die Auskunftspflicht bezieht sich zudem nur auf „besonders besorgniserregende Stoffe„, auch „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Fällt ein chemischer Stoff in eine als weniger riskant bewertete Kategorie, erhält der Verbraucher im Rahmen seiner Anfrage dazu keine Informationen.
  • Zudem gibt es derzeit noch keine Möglichkeit, unmittelbar vor dem Kauf eines Produkts schnell und unkompliziert Auskunft darüber zu erhalten, ob es SVHC enthält. Selbst wenn du eine der verfügbaren Apps zum Scannen des Barcodes nutzt, musst du erst noch auf die Antwort des Unternehmens warten.
  • Viele große Unternehmen wie IKEA, H&M oder Aldi haben eigene Barcode-Systeme, die von der App nicht erkannt werden – hier kannst du nur per Post oder E-Mail Auskunft erhalten.

Dennoch kann die REACH-Verordnung dazu beitragen, Verbraucher besser über Produkte zu informieren. Somit kann sie auch Unternehmen dazu bewegen, umweltfreundlichere oder weniger gesundheitsschädliche Produkte herzustellen oder zu verkaufen.

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