Ein neues Jahr – und viele neue Regelungen. Auch in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz gibt es Anpassungen. Was ändert sich komplett, was wird abgeschafft und worauf solltest du achten?
Kükenschreddern wird verboten, kleinerer Elektroschrott muss nicht mehr selbst entsorgt werden und die CO2-Steuer steigt – im Jahr 2022 kommen auf die Bürger:innen viele Änderungen im Dienste der Nachhaltigkeit zu. Ein Überblick:
Verbot von Plastiktüten
Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer – das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. Für die gibt es aber auch längst nachhaltigere Alternativen.
CO2-Steuer
Im Jahr 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Euro je Tonne CO2-Emission sind dann 30 Euro fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus – allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.
Fahrkarten im Zug
Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.
Kükentöten
Das millionenfache Kükenschreddern in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner „nutzbar“ sind.
Elektrogeräte
Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.
EEG-Umlage
Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.
Pfandpflicht
Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieses künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.
Plug-In Hybride
Käufer:innen bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.
Schornsteine
Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luftverschmutzung in der direkten Wohnumgebung zu verringern. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.
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